Ausschuss für Petitionen

„Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag, die Vertretung des Volkes in den Kommunen und an die zuständigen Stellen zu wenden. In angemessener Frist ist Bescheid zu erteilen.“
Artikel 19 der Landesverfassung ist Grundlage der Arbeit des Petitionsausschusses. Jeder Bürger Sachsen-Anhalts kann sich mit Beschwerden oder Bitten an den Landtag von Sachsen-Anhalt wenden, wenn er sich durch Verwaltungshandeln ungerecht behandelt fühlt oder Vorschläge zu unterbreiten hat, die Sachsen-Anhalt weiter voranbringen.

Jedes Ersuchen an den Petitionsausschuss wird gründlich geprüft. Oft folgen Gespräche mit Vertretern von Ministerien und Behörden, um eine umfängliche Sachaufklärung zu erreichen. Darüber hinaus führen die CDU-Landtagsabgeordneten zahlreiche Gespräche mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. So haben sich die CDU-Abgeordneten des Petitionsbereiches einen guten Namen als „Bürgeranwälte“ gemacht und können viele Anliegen vor Ort klären.

In der Gesamtschau der 6. Wahlperiode (März 2011 bis April 2016) erwiesen sich nur etwas mehr als ca. 8 Prozent der 2.358 abschließend behandelten Petitionen als berechtigt und konnten somit positiv beschieden werden. Dieser relativ kleine Prozentsatz liegt insbesondere darin begründet, dass die Qualität der Verwaltung so gefestigt ist, dass Verwaltungsakte in der Regel gerichtsfest sind. Einem großen Prozentsatz der Petenten kann der Petitionsausschuss jedoch Klarheit über die getroffenen Entscheidungen der betreffenden öffentlichen Stellen geben bzw. Lösungsvorschläge ihrer Probleme aufzeigen. Für weitere etwa 5 Prozent der eingereichten Petitionen ist der Petitionsausschuss von Sachsen-Anhalt rechtlich nicht zuständig. Er leitet die Ersuchen – wenn möglich – aber an die zuständigen Institutionen weiter.

Seit März 2016 sind 747 Petitionen im Landtag eingegangen. Sie berühren die Sachgebiete „Gesundheit und Soziales“, „Arbeit“, „Bildung“, „Finanzen“, „Inneres“, „Justiz“, „Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“, „Medien“, „Wissenschaft“ „Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr“, „Raumordnung“, „Umwelt“, „Wirtschaft“ und „Kultur“. Regelmäßig leitet der Petitionsausschuss die erledigten Petitionen dem Landtag zur Beschlussfassung zu.

 

Quelle: www.cdufraktion.de